Es gibt zeitliche und geographische Vorgaben (Mawaqit oder Miqat) für die Hadsch und Umrah, deren Einhaltung essenziell ist. Diese sollten unbedingt eingehalten werden, da die Pilgerriten bzw. die Gebote und Verbote des Ihram nur zu diesen Zeiten und ab gewissen geographischen Grenzen gelten.
Als geographische Grenzen (Mawaqit oder Miqat) gelten für Pilger
• aus der Richtung Jordanien oder Afrika: al-Juhfa, 157 km nördlich von Mekka oder Rabigh, 204 km
• aus Medina: Dhu-l-Hulaifa, 450 km nördlich von Mekka
• aus Zentralarabien: Qarnu-l-Manazil, 94 km östlich von Mekka
• aus dem Jemen und Südostasien: Yalamlam, 54 km südlich von Mekka
• aus dem Irak: Dhatu ʿIrq, 110 km nördlich von Mekka
• innerhalb der Grenzen: der Abreiseort selbst
• aus Mekka: Mekka
Für die zeitliche Miqat zur Verrichtung der Hadsch sind nachfolgende Monate von Bedeutung:
• Schawwal
• Dhu-l-Qiʿda
• Dhu-l-Hidscha (bis zum 10. des Monats)
Für die Umrah gibt es keine zeitlichen Vorgaben. Die Umrah kann zu jeder Zeit verrichtet werden.
Die geographischen Miqat Punkte sind für das Eintreten in den Ihram-Zustand von großer Bedeutung. Versäumt man die Einhaltung der geographischen und zeitlichen Vorgaben, so müssen die rituellen Vorbereitungen für das Eintreten in den Ihram-Zustand erneut vollzogen werden. Zur Einhaltung der geographischen Miqat ist es notwendig, dass man an diese Orte zurückkehrt und dort in den Ihram-Zustand eintritt. Tritt man nicht an den oben genannten Grenzen in den Ihram-Zustand ein, so ist vorgesehen, dass ein Opfertier geschlachtet wird.
Das Anlegen der Ihram-Kleidung muss vor der Überschreitung der sogenannten geographischen Miqat-Grenzen geschehen. Dies bedeutet, dass du dich bereits vor dem Abflug in Deutschland oder in unserem Zwischenstopp in diesen Zustand begeben und das Ihram-Gewand anlegen musst.