Ṣalāt al-Ǧanāza/Janaza - Das Gebet für den Verstorbenen
Das Totengebet für die Verstorbenen wird im Anschluss an die regulären Gebete verrichtet. Es empfiehlt sich daher nach den fünf Gebeten kurz zu warten und daran teilzunehmen.
Dieses Gebet ist eine Kollektivpflicht (Farḍ kifāya). Jeder, der vom Tod eines Muslims an einem bestimmten Ort hört, ist grundsätzlich dazu verpflichtet, anm Totengebet teilzunehmen. Verrichtet ein Teil der Muslime das Gebet, so ist es für den Rest nicht mehr verpflichtend.
Das Gebet besteht grundsätzlich aus vier Säulen, d.h. Pflichtbestandteile:
1. Die Absicht für das Gebet
2. Vier Takbīrāt
3. Bittgebete für den Verstorbenen
4. Der Beendigungsgruß (as-Salām bzw. das Aussprechen von as-Salāmu ʿalaikum)
Bei den Šāfiʿīten und Ḥanbalīten ist es außerdem eine Pflicht, nach dem ersten Takbīr die Sure al-Fātiḥa zu rezitieren und nach dem zweiten Takbīr den Friedensgruß für den Propheten ﷺ zu sprechen. Bei den Mālikīten ist es lediglich eine Pflicht, nach jedem Takbīr Bittgebete für den Verstorbenen zu sprechen. Es wird empfohlen, vor jedem Bittgebet mit al-Ḥamdu li-llāh und den Friedensgruß für den Propheten ﷺ zu sprechen. Die Hände werden bei den Ḥanafīten und Mālikīten nur beim ersten Takbīr gehoben. Bei den Šāfiʿīten und Ḥanbalīten hingegen, bei jedem Takbīr.
(Quelle: Ibn Ǧuzay: al-Qawānīn al-fiqhīya)
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