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ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BALCOK TRAVEL AGENCY GMBH BEIM VERTRAGSSCHLUSS VON KULTURREISEN


Nachfolgend werden die allgemeinen Reisebedingungen der Balcok Travel Agency GmbH (nachfolgend: Reiseveranstalter) dargestellt. Sie gelten für alle Kultur-Reisen (nachfolgend: Pauschalreisen) des Reiseveranstalters. Sie ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a-y BGB und der Art. 250 und 252 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. 

1. Anmeldung
Die Reise ist an bestimmte Kapazität von Teilnehmerzahl gebunden, daher empfiehlt der Reiseveranstalter eine frühzeitige Anmeldung. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste getätigt werden. Die Reiseanmeldung ist vorab unverbindlich. Erst durch schriftliche Reisebestätigung der Buchung und der Anzahlung wird der Reisevertrag für den Reisenden und den Veranstalter verbindlich. Die vertragliche Pflicht des Reiseveranstalters besteht auf der Grundlage der Reiseausschreibungen und aller ergänzenden Informationen für die betreffende Reise in der ordnungsgemäßen Erbringung der gebuchten Leistung (Prospekt, Katalog, Angebot). Der Teilnehmer/Anmelder steht auch für die Vertragsverpflichtung der in der Anmeldung mitgeführten Teilnehmer ein. 

1.1 Abschluss des Reisevertrages
a. Mit Abgabe Ihrer Reiseanmeldung unterbreiten Sie dem Reiseveranstalter ein unverbindliches Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrages. Die Grundlage Ihres Angebotes ist die Reisebeschreibung für die jeweilige Reise und weitergehende, ergänzende Informationen des Reiseveranstalters, soweit Ihnen diese bei der Buchung vorliegen. Bei Anzahlung Mit Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters kommt der Pauschalreisevertrag zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form.
b. Wenn Sie andere Personen zu einer Reise anmelden, haben Sie für alle Vertragsverpflichtungen dieser Personen wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
c. Nach Abgabe Ihrer Reiseanmeldung erhalten Sie eine Reisebestätigung, in der Sie alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen finden. Die Reisebestätigung wird in der Regel in elektronischer Form übersandt. Sie kann auch im Reisebüro in Papierform angefordert werden.
d. Sollte Ihnen Ihr Reiseplan nicht spätestens 1 Woche vor Reisebeginn zugegangen sein, möchten Sie sich bitte umgehend an den Reiseveranstalter wenden. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit kann dazu führen, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können. In einem solchen Fall werden sie so behandelt, wie wenn sie vom Vertrag zurücktreten würden.
e. Vorvertragliche Informationen des Reiseveranstalters über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Belegung der Hotelzimmer und die Rücktrittspauschalen (gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden Bestandteil des Pauschalreisevertrages. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsparteien ausdrücklich vereinbaren, dass diese nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages werden sollen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträge nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Telefon, E-Mail, SMS, WhatsApp, Briefe, Telefax, Telekopie, Telemedien, Onlinedienste und dergleichen), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb der Geschäftsräume des Reiseveranstalters geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt worden. In einem solchen Fall besteht kein Widerrufsrecht

2. Zahlung
a. Nach Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtpreises fällig.
b. Der restliche Preis wird 8 Wochen vor Reiseantritt fällig. Wurde die Pauschalreise kurzfristig gebucht (weniger als 8 Wochen vor Reisebeginn), wird der Gesamtpreis sofort fällig.
c. Der Gesamtpreis ist von den gebuchten Reiseleistungen abhängig und wird auf der Reisebestätigung angegeben.
d. Die Zahlung muss zwingend an den Reiseveranstalter erfolgen. Sie kann in Bar im Reisebüro erfolgen oder per Banküberweisung. Die Kontodaten des Reiseveranstalters sind auf dem Anmeldeformular vermerkt. Um Ihre Zahlung zuordnen zu können, müssen Sie bei der Zahlung unbedingt Ihre Buchungsnummer angeben. Diese findet sich ebenfalls auf dem Anmeldeformular. 

3. Ermäßigung für Kinder
a. Kinder unter 2 Jahren werden bei Charterflügen im Rahmen von Pauschalarrangements ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Im Rahmen von Pauschalarrangements mit Linienflugbeförderung und bei reinen Flugangeboten (Charter- bzw. Linienflug) werden für Kinder unter 2 Jahren die Kosten des Leistungsträgers (der Fluggesellschaft) weiterbelastet, ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.
b. Maßgeblich ist das Kindesalter bei Reiseantritt. Das Alter eines Mitreisenden Kindes ist bei der Reiseanmeldung unbedingt anzugeben. Bei falschen Altersangaben ist der Reiseveranstalter berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 70 € zu erheben, soweit Sie nicht den Nachweis nicht entstanden oder wesentlich niedriger Bearbeitungskosten erbringen. 

4. Flüge
a. Der Reiseveranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unter www.lba.de > Häufig gesucht > Airlines mit Flugverbot.
b. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass die Flüge selten direkt erfolgen. Eine Zwischenlandung ist daher immer mit einzuplanen. Auf planmäßige Zwischenlandungen werden Sie bei Ihrer Buchung hingewiesen. Steht die Zwischenlandung noch nicht fest, werden Sie über die voraussichtlich anfallende Zwischenlandung unterrichtet. Sobald die Zwischenlandung endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. 

5. Leistungen
Die Leistungsverpflichtung von dem Reiseveranstalter ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung in Verbindung mit der Reiseausschreibung. Leistungsträger (wie z.B. Hotels, Fluggesellschaften, Mietautofirmen), Reisebüros und sonstige Reisevermittler sind von dem Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von dem Reiseveranstalter hinausgehen; oder der im Widerspruch dazu stehen aber auch den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. Informationen in Orts- und Hotelprospekten sind für den Reiseveranstalter nicht verbindlich, es sei denn, sie wurden von dem Reiseveranstalter auf entsprechende Anfrage ausdrücklich schriftlich bestätigt. Evtl. Änderungen aus sachlich berechtigten, erheblichen nicht vorhersehbaren Gründen oder durch entsprechende Mitteilungen vor Vertragsschluss bleiben vorbehalten. 

6. Leistungsänderungen
Angemessene Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, behält sich der Reiseveranstalter aus o. g. Gründen vor, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht gravierend sind und den Gesamtverlauf der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

7. Preisanpassung
Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafen-/ Sicherheitsgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend, vom Teilnehmer zu verlangen. Diese Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 3 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. Der Reiseveranstalter teilt diese Änderung den Kunden sofort mit. Die Preiserhöhungen ab dem 21. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 6% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. 

8. Pass-, Visa- und gesundheitliche Formalitäten
Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands.
Nach Erfüllung der Informationspflicht hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 15. (Rücktritt) entsprechend. 

9. Hotel, separate Flugbuchungen
Die Hotelstandards in den jeweiligen Ländern könnten nicht den Hotelstandards in Europa entsprechen. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen. Insbesondere die Angabe von Sternen (z.B. Viersterne-Hotel) lässt keinen vergleichbaren Hotel-Service wie in einem entsprechenden Hotel in Europa erwarten. Soweit der Reiseveranstalter angibt, dass ein Hotel eine bestimmte Anzahl von Sternen hat, beruht die Angabe auf entsprechende Informationen des Hotelbetreibers. Ein bestimmter Leistungsstandard ist damit nicht verbunden. 
a. Buchung separater Flug
Die Kosten für Ausstellung separater Flugtickets bei abweichenden Flughäfen sind sofort zur Zahlung fällig. Bei Nicht-Antreten oder Stornierung (auch bei Stornierung durch den Reiseveranstalter) der Reise hat der Reisende kein Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises.
b. Zimmerbelegung (Doppelzimmer/Einzelzimmer)
Als Einzelreisende(r) bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, ein Doppelzimmer mit einem gleichgeschlechtlichen Mitreisenden zu teilen (ohne Einzelzimmerzuschlag). Sollte sich vor Reiseantritt niemand finden, übernimmt der Reiseteilnehmer den Einzelzimmerzuschlag. 

10. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn und Rücktrittsgebühren
a. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich zu erklären.
b. Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn Sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
c. Die Rücktrittsgebühren sind nachfolgend pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Sie sind auf Verlangen des Kunden vom Reiseveranstalter zu begründen. Ihnen bleibt darüber hinaus der Nachweis offen, die dem Reiseveranstalter zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
d. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn Sie sich nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfinden oder wenn die Reise wegen nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
e. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person:
Reiserücktritt-/Stornogebühren pro Person:
Bis inkl. 50. Tag vor Reisebeginn 35%
41 bis 15 Tage vor Reisebeginn 75%
14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 85%
7 Tage bis zum Reisebeginn oder bei nicht Antritt der Reise 95%

f.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

g. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 

11. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung
a. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von Reisemängeln erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
b. Sie können eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und Sie nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Die sich aus einer Minderung des Reisepreises ergebenden Rechte (§ 651m BGB) verjähren abweichend von § 651j BGB innerhalb von drei Jahren. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB.
c. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
d. Ist eine Pauschalreise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie, sofern der Vertrag die Beförderung umfasste, den Anspruch auf Rückbeförderung. Sie schulden dem Reiseveranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

12. Versicherungen
Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungspakets, insbesondere inklusive einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann auch gesondert abgeschlossen werden. Der Reiseveranstalter schließt selbst keine Versicherungen ab und vermittelt auch keine Versicherungsverträge. 

13. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
a. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Reiseveranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
b. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
c. Der Reiseveranstalter kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Reiseveranstalter zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob er das Leistungshindernis zu vertreten hat. Die Rechte des Reisenden bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326 BGB.
d. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl der Reise nicht erfüllt ist. In diesem Falle wird der Reisende Informiert.

14. Schadensersatz
a. Liegt ein Reisemangel vor können sie unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von Ihnen verschuldet oder von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalvertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Sie können auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.
b. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden die nicht Körperschäden sind, ist abhängig ja nach Reisepreis, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
c. Deliktische Schadensersatzansprüche: Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
d. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangsund Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solch beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
e. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Ist die Reiseleitung bzw. Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (z.B. Transferunternehmen, Hotelier), den Reiseveranstalter (Kontaktdaten siehe unten am Ende) bzw. an dessen örtliche Vertretung oder ihren Reisevermittler. Die notwendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihrem Reiseplan oder in den Leistungsbeschreibungen bzw. den Informationsmappen im Hotel. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt der Reiseveranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters anzuzeigen.
f. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
g. Verjährung
Ihre Schadensersatzansprüche aus § 651n Abs. 1 BGB, mit Ausnahme der Ansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, verjähren abweichend von § 651j BGB innerhalb von drei Jahren. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB.

15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen.
Der Reiseveranstalter wird den Kunden / Reisenden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes unterrichten.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen. Entnehmen Sie bitte der vorvertraglichen Information, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer (mind. 6 Monat ab Rückreise) besitzt. Kinder benötigen eigene Reisedokumente. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt. Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte der vorvertraglichen Information und wenden Sie sich an Ihre Vertriebsstelle. 

16. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.balcotravel....

Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für die Reiseveranstalter.
Für Druckfehler übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung.

Stand: 23.05.2023 


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